Reitbuch

Reit- und Zuchtstall Rothleitner

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Zuchtstall Rothleitner

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reitstall Rothleitner (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht/ Reitpädagogik/ Voltigieren/ Reitevents. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 45 Minuten, inklusive der Versorgung der Pferde vor und/oder nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

Für den Unterricht stehen Reitplatz, Reitwiese und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reitabo (Reitbeteiligung) ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (Vortag 20:00 Uhr) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (bis 20:00 Uhr am Vortag) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

7.) Stornobedingungen

Sollte Ihr Kind einmal nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (Reitbuch), damit auch wir umplanen können. Ein Storno ist bis 20 Uhr des Vortages (Reitbuch) möglich. Für nicht zeitgerecht abgesagte Unterrichtseinheiten ist der volle Preis zu bezahlen.

Sollte eine Unterrichtseinheit wetterbedingt oder aus Gründen der Reitschule nicht stattfinden können, kann die Unterrichtseinheit auf Wunsch auf einen anderen Termin kostenfrei umgebucht werden.

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos (Reitbeteiligung)

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.

8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Eine verbindliche Anmeldung und somit ein fixer Platz am Kurs ist erst nach erfolgter schriftlicher Anmeldung/ nach erfolgter Anmeldung über das Reitbuch getätigt. Der Betrag ist promt spätestens 5 Tage nach erfolgter schriftlicher Anmeldung fällig. 

Bankverbindung:

Easy Bank, IBAN: AT08 1420 0200 1266 1399 lt. auf Fam. Rothleitner.

Ein Storno ist nicht möglich ist, es sei denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden. In diesem Fall muss für den Ersatz selbst Sorge getragen werden. Ist es dem Teilnehmer auf Grund von Krankheit (ärztliche Bestätigung) nicht möglich am Kurs teilzunehmen kann neben der Möglichkeit einer Ersatzperson ein Ersatztermin gefunden werden und der Teilnehmer kann am Kurs an einem anderen Termin, sollte ein solcher stattfinden, teilnehmen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich .

Erkrankt der Teilnehmer während des Kurses oder kann aus sonstigen Gründen nicht weiter teilnehmen gilt der Kurs als besucht – ein Ersatztermin oder Ersatzperson in diesem Fall ist nicht vorgesehen und somit nicht möglich, eine Rückerstattung der Kosten ebenso nicht.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

9.) Buchung und Absage von einem Kindergeburtstag am Hof

Eine verbindliche Anmeldung und somit ein fixer Platz für eine Kindergeburtstagsparty am Hof ist erst nach erfolgter schriftlicher Anmeldung oder nach Anmeldung über das Reitbuch möglich. Der Betrag ist promt spätestens 5 Tage nach erfolgter schriftlicher Anmeldung fällig. Bankverbindung:

Easy Bank, IBAN: AT08 1420 0200 1266 1399 lt. auf Fam. Rothleitner.

Ein ein Storno ist nicht möglich . Ist es dem Teilnehmer auf Grund von Krankheit (ärztliche Bestätigung) nicht möglich am Kindergeburtstag am Hof teilzunehmen kann ein Ersatztermin gefunden werden und der Teilnehmer kann

an einem anderen Termin den Kindergeburtstag am Hof feiern. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich. Erkrankt der Teilnehmer während des Kurses oder kann aus sonstigen Gründen nicht weiter teilnehmen gilt der Kindergeburtstag als besucht.